OLG Hamm stärkt Recht auf Anonymität im Internet

Das Recht auf anonyme Äußerungen im Internet ist vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) abgedeckt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Beschluss (Az.: I-3 U 196/10) festgestellt.