Die Durchsuchung der Bundeszentrale des globalisierungskritischen Netzwerkes Attac in Frankfurt im April dieses Jahres war rechtswidrig. Das hat das Landgericht München nach einer Beschwerde von Attac entschieden.
Die Durchsuchung der Bundeszentrale des globalisierungskritischen Netzwerkes Attac in Frankfurt im April dieses Jahres war rechtswidrig. Das hat das Landgericht München nach einer Beschwerde von Attac entschieden.
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